Ihre Wohnanlage nach §27 und §28 WEG:
- Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplanes mit Ausweis der Verteilung je Kostenart
- Einberufung und Durchführung der Jahresversammlung
- Anschließende Ausführung der Beschlüße
- Beauftragung und Kontrolle von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
- Überwachung der laufenden Einnahmen und Kosten (Rechnungsprüfung, Ausschreibungen, …)
- Abwicklung im Schadensfall (z.B. bei Rohrbruch)
- Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung
- Kontrolle des Hausmeisters
- Regelmäßige Begehung der Wohnanlage
- Verwalten und Disponieren von Geldmitteln, Bildung von Rücklagen
- Verhandlungen und Schriftverkehr mit Eigentümern, Mietern, Behörden, Handwerkern und Dritten
- u.v.m.
Ihr Mietshaus als Mietverwaltung
Hier übernehmen wir für Sie zusätzlich zu den o. g. Tätigkeiten:
- Mietersuche
- Abschluss von Mietverträgen nach eingehender Prüfung des Mieters
- Rück- und Übergabe der Wohnungen mit Protokoll
- Anlage und Abrechnung der Kaution
- Betreuung des Mieters während der Mietdauer
- Reparaturen während und nach der Mietdauer
- Kontrolle der laufenden Mietzahlungen
- Jährliche Abrechnung zwischen Eigentümer und Mieter
- u.v.m.
Sie wünschen ein konkretes Angebot?
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.